Beurtei1ung
Frau Christin Xxx XX 4, absolvierte in der Zeit vom 11. bis 22.10.2004 eine Praktikum betreffend das ab 01.07.2004 neu in Kraft getretene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in meiner Kanzlei, aufgrund dessen, dass Frau Xxx mit Beendigung ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei der Kanzlei CC im Juni 2004 nicht mehr in das neue Gesetz eingearbeitet werden konnte.
Frau Xxx wurde mit den Schwerpunkten des neuen RVG vertraut gemacht. Anschließend nahm sie Abrechnungen unter Anleitung, später selbständig vor. Ebenfalls wurden ihre Fachkenntnisse betreffend die dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorangegangene Bundesrechtsanwaltsgebtiarenordnung (BRAGO) erweitert bzw. verstärkt.
Nachdem Frau Xxx entsprechendes Wissen hierzu aufbauen konnte, konzentrierte sich das weitere Praktikum neben sämtlich weiter anfallenden Büroarbeiten auf das Zwangsvollstreckungsverfahren in abrechnungs- und verfahrenstechnischer Hinsicht.
Frau Xxx war während des Praktikums eine pünktliche, selbständige und zuverlässige Mitarbeiterin. Sie hat sich in dieser Zeit durch ihr umsichtiges, freundliches und fleißiges Wesen
Xxx für ihren weiteren Berufsweg alles Gute.


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