Das einfache Zeugnis
Das einfache Zeugnis ist ein bloßer, wertungsfreier Beschäftigungsnachweis. Aus diesem Zeugnis müssen die Person des Arbeitnehmers und insbesondere Art und Dauer der Beschäftigung hervorgehen. Wenn mehrere Tätigkeiten verrichtet wurden, müssen diese möglichst genau benannt werden. Ebenso sind berufliche Fortbildungsmaßnahmen aufzulisten, während der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erwähnt werden muss, außer der Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich. Als Dauer gilt dabei die tatsächliche Zeit des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, nicht die u.U. kürzere wirkliche Beschäftigungstätigkeit.