Zeugnisse zwischen Pflicht und Kür bei Zeugnisgenerator bei Seite 1 von 26
Zeugnisse zwischen Pflicht und Kür Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Ebenso ist nach § 8 des
Berufsbildungsgesetzes der Ausbildende verpflichtet, bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein
Zeugnis auszustellen, ohne dass dieses ausdrücklich verlangt wird.
Ansonsten ist der Arbeitgeber
nicht verpflichtet, von sich aus ein Zeugnis zu erteilen und anzubieten. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses
ist dabei unerheblich. Doch ist sicherlich nach einem Probearbeitsverhältnis von wenigen Tagen keine
zuverlässige Aussage über Führung und Leistung möglich. Es ist für den Zeugnisanspruch unerheblich,
auf welche Art und Weise das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Selbst die Beendigung durch Nichtigkeit
des Arbeitsvertrages löst den Anspruch auf ein Zeugnis aus.
Allerdings besteht beim Arbeitgeber
bzw. Ausbildenden die Möglichkeit, bei Missfallen im Zeugnis seinem Ärger durch die Blume Luft zu machen.
Generell soll das Zeugnis natürlich von einem verständigem Wohlwollen getragen sein, um dem Arbeitnehmer
ein berufliches Vorankommen zu ermöglichen. Dazu hat sich die Gepflogenheit verbreitet, bei negativ zu
beurteilenden Verhaltenstendenzen des Arbeitnehmers, eine Auslassung im Zeugnis vorzunehmen.
Die Rücksicht auf den Arbeitnehmer endet allerdings dort, wo das Zeugnis dem künftigen Arbeitgeber ein
unzutreffendes Bild vermittelt. Denn der künftige Arbeitgeber soll durch das Zeugnis eine zuverlässige
Grundlage einer Beurteilung beim Einstellungsverfahren haben. Deshalb sind sowohl das Verschweigen
wesentlicher Vorkommnisse als auch Gefälligkeitszeugnisse mit übertriebenen positiven Tendenzen nicht
zulässig.
Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, ohne die Verwendung von Geheimcodes
oder mit Merkmalen versehene Formulierungen, die den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut nicht
ersichtlichen Weise, kennzeichnen. Um diesem Konflikt beizukommen, hat sich eine besondere Sprache
herausgebildet, auf welche im Folgenden näher eingegangen wird.
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Zeugnissprache
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